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Was ist die Schufa?

Schufa - Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung e.V., eine auf Gegenseitigkeit arbeitende Gemeinschaftseinrichtung der Kreditinstitute und der kreditgebenden gewerblichen Wirtschaft mit dem Ziel, durch Auskunftserteilung eine Verringerung des Risikos bei Kreditgewährungen zu erreichen. Die Mitglieder der Schufa verpflichten sich, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Mitteilung an die Schufa über Kreditherausgaben und Kreditablehnungen. Die Schufa gibt an ihre Mitglieder ihr vorliegende Informationen weiter über aktuelle und zurückliegende Kreditgewährungen, Kreditablehnungen, Kreditabwicklungen einschließlich damit verbundener gerichtlicher Verfahren.

Bei der Auskunftserteilung gibt sie streng vertraulich unter Wahrung der Interessen des Kunden die gewünschte Auskunft. Zulässigkeit, Umfang sowie Inhalt von Bankauskünften richten sich nach den Grundsätzen für die Durchführung des Bankauskunftsverfahrens zwischen Kreditinstituten. Im Regelfall handelt es sich um Fragen nach der Kreditwürdigkeit und dem Geschäftsgebaren.

Die Schufa Holding AG (früher Schufa e. V. - Schutzorganisation für allgemeine Kreditsicherung) ist eine privatwirtschaftlich organisierte Auskunftei, die von der kreditgebenden Wirtschaft getragen wird. Sitz der Schufa Holding AG ist Wiesbaden. Es gibt acht regionale Schufa - Gesellschaften. Geschäftzweck der Schufa ist es, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen; nach Meinung der Schufa trägt sie zudem zum Schutz der Verbraucher vor Überschuldung bei.

Schufa-Klausel

Einwilligungserklärung, mit der der Kunde der Übermittlung von Daten an die Schufa zustimmt. Sie enthält 1) die ausdrückliche Einwilligung des Kunden, dass das Kreditinstitut Daten über die Beratung, die Aufnahme und die vertragsgemäße Abwicklung der Geschäftsbeziehungen an die Schufa weitergibt; 2) die Information an den Kunden, dass das Kreditinstitut nicht vertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen an die Schufa meldet und 3) die Befreiung des Kreditinstituts vom Bankgeheimnis, soweit Übermittlungen von Positiv- oder Negativmerkmalen erfolgen können.

 

Quelle: Das Lexikon der Wirtschaft. Grundlegendes Wissen von A bis Z. 2. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2004. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2004.

 

 

 

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